FOS ausbildungsbegleitend
Fachoberschule ausbildungsbegleitend
Vorbemerkung
Diese Fachoberschule bietet jungen Menschen während der Berufsausbildung die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben, die zum Studium in einem integrierten Studiengang einer Gesamthochschule, einer Universität oder zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Außerdem befähigt sie zur Ausübung qualifizierter Funktionen in Technik, Wirtschaft und Verwaltung.
In die ausbildungsbegleitende Form können eintreten:
- Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss und einem Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Berufsschülerinnen und Berufsschüler erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss, wenn:
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 3,0 aufweist, wobei die Note des berufsbezogenen Unterrichts sechsfach zu gewichten ist,
- der Zusatzunterricht regelmäßig besucht wurde,
- drei schriftliche Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern
- Deutsch/Kommunikation,
- Englisch,
- Mathematik/Naturwissenschaften abgelegt wurden und
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer nachgewiesen wurde.
Zugangsvoraussetzungen
Aufnahme in die ausbildungsbegleitende Form
- Nachweis des Mittleren Bildungsabschlusses bei Eintritt in die Berufsschule und mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik im letzten Zeugnis der abgebenden Schule, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf, oder
- die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe.
Aufnahmeverfahren
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit einem Ausbildungsverhältnis haben die Möglichkeit durch Zusatzunterricht in allgemeinbildenden Fächern während ihrer Ausbildung die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben. Der Zusatzunterricht findet jeweils am Schulstandort Homberg statt und wird dienstags und donnerstags ab 18.00 Uhr und evtl. samstags über einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt.
- Die Anmeldung der Berufsschülerin bzw. des Berufsschülers erfolgt über
die von ihr oder ihm besuchte Berufsschule bei der Schule, die den Unterricht durchführt.
Zusammen mit dem Antrag sind einzureichen:
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss bzw. das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe
- beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages
Die endgültige Aufnahme erfolgt durch die aufnehmende Schule.
Die Anmeldung zum Zusatzunterricht erfolgt bis zum 1. Juni bei der besuchten Berufsschule, die diese bis zum 15. Juni an die Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule in Fritzlar weiterleitet.
Sonstiges
Für den Besuch der Fachoberschule besteht Schulgeldfreiheit.
Ein Flyer zur Schulform steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung (Dateigröße ca. 1,3 MB): HIER