Mitteilung der Schulleitung - Stand 18.03.2020
An alle Schülerinnen und Schüler, die eine duale Berufsausbildung absolvieren
Liebe Berufsschülerinnen,
liebe Berufsschüler,
das Hessische Kultusministerium hat alle Berufsschulen in Hessen informiert:
„Berufsschülerinnen und -schüler sind § 9 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) bzw. § 15 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung der Berufsschülerinnen und -schüler durch ihre Arbeitsgeber endet jedoch, wenn ein Besuch der Berufsschule unterbleiben muss.
Somit müssen Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ihrem Ausbildungsbetrieb Kontakt aufnehmen und abklären, ob dort ihre Arbeitsleistung an den ausfallenden Berufsschultagen erwartet wird.
Die Schulleitung werden ihrerseits gebeten, mit den Ausbildungsbetrieben Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, den Auszubildenden Lernzeiten einzuräumen, damit diese in die Lage versetzt werden, Materialien, Aufgaben etc., die ihnen von den Berufsschulen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sinnvoll zu bearbeiten.“ (Auszug)
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Ausbildungsbetrieb auf.
Die in Ihrer Klasse eingesetzten Lehrkräfte leiten Ihnen auf digitalem Weg Materialien, Aufgaben etc. zu und stehen Ihnen zur Beratung und Unterstützung auf digitalem Weg zur Verfügung.
Ihre Ausbildungsbetriebe werden per Briefpost durch die Schulleitung angeschrieben und gebeten, Ihnen Lernzeiten einzuräumen, damit Sie in die Lage versetzt werden, die Materialien, Aufgaben etc. sinnvoll zu bearbeiten.
Ihre Schulleitung