Mitteilung der Schulleitung - Stand 23.11.2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie, dass ab Donnerstag, den 25.11.2021 mit Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) durch die hessische Landesregierung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske am Sitzplatz und im gesamten Schulgebäude gilt.
Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
Ihre Schulleitung