Mitteilungen der Schulleitung - Stand 12.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Schulaufsicht hat den Schulen folgende Information zugeleitet:
Infolge der geänderten Bundesgesetzgebung ändert sich zum Stichtag 12.05.2021 auch die Hessische Einrichtungsschutzverordnung.
Unter folgendem Link https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen findet sich jetzt bereits diese neue Einrichtungsschutzverordnung ab 12.05.2021.
In dieser steht in § 3 Abs. 4d):
(4d) Auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal finden die Abs. 4a bis 4c keine Anwendung, wenn sie
1. geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
2. genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
sind.
Die Personen der Gruppe 2 „genesene Personen“ können sich ausschließlich über Bescheinigungen der Gesundheitsämter ausweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung