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Mitteilung der Schulleitung - Stand 24.04.2020

Neue Information vom Hessischen Kultusministerium

Liebe Schülerinnen,
liebe Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbildungsbetriebe,

das Hessische Kultusministerium hat den Schulen in Hessen jetzt mitgeteilt:
„Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen erfolgen müssen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen in einem ersten Schritt höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.“

Für unsere Schule sind folgende Schülerinnen und Schüler ab dem 27.04.2020 vom Hessischen Kultusministerium für den Präsenzunterricht in der Schule vorgesehen:

Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule Jahrgangsstufe 12 (A- und B-Form)

Klassen Schulstandort Homberg:
FOS 12 Wh

Klassen Schulstandort Fritzlar
FOS 12 Ma, FOS 12 ET/IT, FOS 12 Wa, FOS 12 Wb, FOS 12 Wd

Berufsschülerinnen und Berufsschüler im letzten Ausbildungsjahr

Klassen Schulstandort Homberg:
Tischler/in F2, Maler/in F2, Maler/in und Objektbeschichter/in der Stiftung Beiserhaus F2, Friseure F2, Kaufleute für Büromanagement F2, Auszubildende mit Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. Wiederholer der Abschlussprüfung der Klasse Kfz F2

Klassen Schulstandort Fritzlar
Agrar F2a, Agrar F2b, Einzelhandel Auszubildende Verkäufer/in der Klasse F1a/F1b
Auszubildende mit Verkürzung der Ausbildungszeit der Klasse Metall F2,
Einzelhandel F2, Großhandel F2

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen laut Hessischem Kultusministerium – soweit es die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen.

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit.

Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, sind ebenfalls befreit.

Die o.g. vom Präsenzunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler können nach eigenverantwortlicher Entscheidung bzw. nach eigenverantwortlicher Entscheidung der Erziehungsberechtigten den Präsenzunterricht besuchen.

Den Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in den Präsenzunterricht wechseln, werden die Lehrkräfte weiterhin Arbeitsaufgaben zuleiten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://kultusministerium.hessen.de/

Wir arbeiten derzeit an der schulischen Umsetzung der Informationen vom Hessischen Kultusministerium und vom Landkreis Schwalm-Eder.
Weitere Mitteilungen folgen.


Ihre Schulleitung

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