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Mitteilung der Schulleitung - Stand 31.03.2020

Kein FOS-Praktikum in den Osterferien

Liebe FOS-Schülerinnen,
liebe FOS-Schüler,

der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums können Sie entnehmen:


Was muss sich beachten, wenn ich ein schulisches Pflichtpraktikum durchführen muss?

Alle Schüler- und Betriebspraktika sowie die fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule Organisationsform A (gelenktes Praktikum) sind bis auf Weiteres untersagt. Dadurch sollen Schülerinnen und Schülern aber keine Nachteile entstehen.


Dies schließt nach heutiger Auskunft der Schulaufsicht auch die Zeit in den Osterferien ein.

Ihre Schulleitung

Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule
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